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Gliederung
Gliederung
Arbeitsgerichtsgesetz
Dritter Teil — Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen
(§§
46
-
100
)
Zweiter Abschnitt — Beschlußverfahren
(§§
80
-
100
)
Dritter Unterabschnitt — Dritter Rechtszug
(§§
92
-
96a
)
§ 95 Verfahren
§ 83a ist entsprechend anzuwenden.
Referenzierte Normen:
92
97
98
99
83a
§ 94
95
§ 96