§ 100 Entscheidung über die Besetzung der Einigungsstelle
(1)Der Beschluss des Vorsitzenden soll den Beteiligten innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrags zugestellt werden; er ist den Beteiligten spätestens innerhalb von vier Wochen nach diesem Zeitpunkt zuzustellen.
(2)Gegen dessen Entscheidungen findet kein Rechtsmittel statt.