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  1. Arbeitsgerichtsgesetz
  2. Dritter Teil — Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen (§§ 46 - 100)
  3. Zweiter Abschnitt — Beschlußverfahren (§§ 80 - 100)
  4. Zweiter Unterabschnitt — Zweiter Rechtszug (§§ 87 - 91)

§ 88 Beschränkung der Beschwerde

§ 65 findet entsprechende Anwendung.


Referenzierte Normen:
9910065
§ 87
88
§ 89