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  1. Arbeitsgerichtsgesetz
  2. Dritter Teil — Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen (§§ 46 - 100)
  3. Zweiter Abschnitt — Beschlußverfahren (§§ 80 - 100)
  4. Dritter Unterabschnitt — Dritter Rechtszug (§§ 92 - 96a)

§ 92b Sofortige Beschwerde wegen verspäteter Absetzung der Beschwerdeentscheidung

§ 92a findet keine Anwendung.


Referenzierte Normen:
9397989972b9192a
§ 92a
92b
§ 93