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  1. Jugendgerichtsgesetz
  2. Zweiter Teil — Jugendliche (§§ 3 - 104)
  3. Erstes Hauptstück — Verfehlungen Jugendlicher und ihre Folgen (§§ 3 - 32)
  4. Zweiter Abschnitt — Erziehungsmaßregeln (§§ 9 - 12)

§ 9 Arten

Erziehungsmaßregeln sind

1.die Erteilung von Weisungen,

2.die Anordnung, Hilfe zur Erziehung im Sinne des § 12 in Anspruch zu nehmen.

§ 8
9
§ 10