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Gliederung
Gliederung
Jugendgerichtsgesetz
Zweiter Teil — Jugendliche
(§§
3
-
104
)
Zweites Hauptstück — Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren
(§§
33
-
81a
)
Dritter Abschnitt — Jugendstrafverfahren
(§§
43
-
81a
)
Zweiter Unterabschnitt — Das Hauptverfahren
(§§
47
-
54
)
§ 47a Vorrang der Jugendgerichte
§ 103 Abs. 2 Satz 2, 3 bleibt unberührt.
§ 47
47a
§ 48