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  1. Zuständigkeitsverordnung
  2. Teil 13 — Fachübergreifende Zuständigkeiten; Rechtshilfe (§§ 70 - 86)
  3. Abschnitt 2 — Amts- und Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland (§§ 72 - 86)
  4. Unterabschnitt 4 — Internationale Ersuchen in Strafsachen (§§ 77 - 84)

§ 78 Ausgehende Ersuchen um Auslieferung

Über ausgehende Ersuchen um Auslieferung aus dem Ausland und damit zusammenhängende Ersuchen um Durchlieferung und Herausgabe von Gegenständen entscheidet, wenn kein Fall von Nr. 5 der Zuständigkeitsvereinbarung 2004 vorliegt,

§ 77
78
§ 79