§ 75 Benachteiligungsverbot(1)Satz 1 gilt für Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit, Pflegezeit, Telearbeit und Urlaub von längerer Dauer entsprechend.(2)Die §§ 15 und 22 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes gelten entsprechend.