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  1. Strafgesetzbuch
  2. Allgemeiner Teil (§§ 1 - 79b)
  3. Dritter Abschnitt — Rechtsfolgen der Tat (§§ 38 - 76b)
  4. Sechster Titel — Maßregeln der Besserung und Sicherung (§§ 61 - 72)
  5. Freiheitsentziehende Maßregeln (§§ 63 - 67h)

§ 63 Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

Handelt es sich bei der begangenen rechtswidrigen Tat nicht um eine im Sinne von Satz 1 erhebliche Tat, so trifft das Gericht eine solche Anordnung nur, wenn besondere Umstände die Erwartung rechtfertigen, dass der Täter infolge seines Zustandes derartige erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird.


Referenzierte Normen:
66b6767g67h2021
§ 62
63
§ 64