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  1. Strafgesetzbuch
  2. Allgemeiner Teil (§§ 1 - 79b)
  3. Dritter Abschnitt — Rechtsfolgen der Tat (§§ 38 - 76b)
  4. Fünfter Titel — Verwarnung mit Strafvorbehalt Absehen von Strafe (§§ 59 - 60)

§ 60 Absehen von Strafe

Dies gilt nicht, wenn der Täter für die Tat eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verwirkt hat.

§ 59c
60
§ 61