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  1. Kapitalanlagegesetzbuch
  2. Kapitel 2 — Publikumsinvestmentvermögen (§§ 162 - 272h)
  3. Abschnitt 3 — Offene inländische Publikums-AIF (§§ 214 - 260d)
  4. Unterabschnitt 3 — Sonstige Investmentvermögen (§§ 220 - 224)

§ 224 Angaben im Verkaufsprospekt und in den Anlagebedingungen

(1)Der Verkaufsprospekt muss bei Sonstigen Investmentvermögen zusätzlich zu den Angaben nach § 165 folgende Angaben enthalten:

(2)Die Anlagebedingungen eines Sonstigen Investmentvermögens müssen zusätzlich zu den Angaben nach § 162 folgende Angaben enthalten:

§ 223
224
§ 225