paragraphen.online

  1. Jugendgerichtsgesetz
  2. Zweiter Teil — Jugendliche (§§ 3 - 104)
  3. Erstes Hauptstück — Verfehlungen Jugendlicher und ihre Folgen (§§ 3 - 32)
  4. Sechster Abschnitt — Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe (§§ 27 - 30)

§ 30 Verhängung der Jugendstrafe;Tilgung des Schuldspruchs

(1)§ 26 Absatz 3 Satz 3 gilt entsprechend.

(2)Liegen die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nach Ablauf der Bewährungszeit nicht vor, so wird der Schuldspruch getilgt.

§ 29
30
§ 31