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  1. Handelsgesetzbuch
  2. Drittes Buch — Handelsbücher (§§ 238 - 342r)
  3. Zweiter Abschnitt — Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung) sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften (§§ 264 - 335c)
  4. Erster Unterabschnitt — Jahresabschluß der Kapitalgesellschaft und Lagebericht (§§ 264 - 289f)
  5. Zweiter Titel — Bilanz (§§ 266 - 274a)

§ 266 Gliederung der Bilanz

(1)Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a) brauchen nur eine verkürzte Bilanz aufzustellen, in die nur die in den Absätzen 2 und 3 mit Buchstaben bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge aufgenommen werden.

(2)Aktivseite

A.Anlagevermögen:

I.Immaterielle Vermögensgegenstände:

1.Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte;

2.entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten;

3.Geschäfts- oder Firmenwert;

4.geleistete Anzahlungen;

II.Sachanlagen:

1.Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken;

2.technische Anlagen und Maschinen;

3.andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung;

4.geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau;

III.Finanzanlagen:

1.Anteile an verbundenen Unternehmen;

2.Ausleihungen an verbundene Unternehmen;

3.Beteiligungen;

4.Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;

5.Wertpapiere des Anlagevermögens;

6.sonstige Ausleihungen.

B.Umlaufvermögen:

I.Vorräte:

1.Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe;

2.unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen;

3.fertige Erzeugnisse und Waren;

4.geleistete Anzahlungen;

II.Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:

1.Forderungen aus Lieferungen und Leistungen;

2.Forderungen gegen verbundene Unternehmen;

3.Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;

4.sonstige Vermögensgegenstände;

III.Wertpapiere:

1.Anteile an verbundenen Unternehmen;

2.sonstige Wertpapiere;

IV.Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks.

C.Rechnungsabgrenzungsposten.

D.Aktive latente Steuern.

E.Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung.

(3)Passivseite

A.Eigenkapital:

I.Gezeichnetes Kapital;

II.Kapitalrücklage;

III.Gewinnrücklagen:

1.gesetzliche Rücklage;

2.Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen;

3.satzungsmäßige Rücklagen;

4.andere Gewinnrücklagen;

IV.Gewinnvortrag/Verlustvortrag;

V.Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag.

B.Rückstellungen:

1.Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen;

2.Steuerrückstellungen;

3.sonstige Rückstellungen.

C.Verbindlichkeiten:

1.Anleihen, davon konvertibel;

2.Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten;

3.erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen;

4.Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen;

5.Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel;

6.Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen;

7.Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;

8.sonstige Verbindlichkeiten, davon aus Steuern, davon im Rahmen der sozialen Sicherheit.

D.Rechnungsabgrenzungsposten.

E.Passive latente Steuern.

§ 265
266
§ 267