§ 266 Gliederung der Bilanz
(1)Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a) brauchen nur eine verkürzte Bilanz aufzustellen, in die nur die in den Absätzen 2 und 3 mit Buchstaben bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge aufgenommen werden.
(2)Aktivseite
A.Anlagevermögen:
I.Immaterielle Vermögensgegenstände:
1.Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte;
2.entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten;
3.Geschäfts- oder Firmenwert;
4.geleistete Anzahlungen;
II.Sachanlagen:
1.Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken;
2.technische Anlagen und Maschinen;
3.andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung;
4.geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau;
III.Finanzanlagen:
1.Anteile an verbundenen Unternehmen;
2.Ausleihungen an verbundene Unternehmen;
3.Beteiligungen;
4.Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
5.Wertpapiere des Anlagevermögens;
6.sonstige Ausleihungen.
B.Umlaufvermögen:
I.Vorräte:
1.Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe;
2.unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen;
3.fertige Erzeugnisse und Waren;
4.geleistete Anzahlungen;
II.Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:
1.Forderungen aus Lieferungen und Leistungen;
2.Forderungen gegen verbundene Unternehmen;
3.Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
4.sonstige Vermögensgegenstände;
III.Wertpapiere:
1.Anteile an verbundenen Unternehmen;
2.sonstige Wertpapiere;
IV.Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks.
C.Rechnungsabgrenzungsposten.
D.Aktive latente Steuern.
E.Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung.
(3)Passivseite
A.Eigenkapital:
I.Gezeichnetes Kapital;
II.Kapitalrücklage;
III.Gewinnrücklagen:
1.gesetzliche Rücklage;
2.Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen;
3.satzungsmäßige Rücklagen;
4.andere Gewinnrücklagen;
IV.Gewinnvortrag/Verlustvortrag;
V.Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag.
B.Rückstellungen:
1.Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen;
2.Steuerrückstellungen;
3.sonstige Rückstellungen.
C.Verbindlichkeiten:
1.Anleihen, davon konvertibel;
2.Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten;
3.erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen;
4.Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen;
5.Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel;
6.Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen;
7.Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
8.sonstige Verbindlichkeiten, davon aus Steuern, davon im Rahmen der sozialen Sicherheit.
D.Rechnungsabgrenzungsposten.
E.Passive latente Steuern.