§

  1. Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
  2. Abschnitt 5 — Auflösung und Nichtigkeit der Gesellschaft (§§ 60 - 77)

§ 60 Auflösungsgründe

(1)Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird aufgelöst:

(2)Im Gesellschaftsvertrag können weitere Auflösungsgründe festgesetzt werden.


Referenzierte Normen:
656162394399
§ 59
60
§ 61