§ 1571 Unterhalt wegen Alters
wegen seines Alters eine Erwerbstätigkeit nicht mehr erwartet werden kann.
1.der Scheidung,
2.der Beendigung der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes oder
3.des Wegfalls der Voraussetzungen für einen Unterhaltsanspruch nach den §§ 1572 und 1573