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  1. Gesetz über die Organisation der Polizei in Schleswig-Holstein
  2. Abschnitt I — Aufbau der Polizei (§§ 1 - 7)

§ 1 Behörden der Polizei

(1)Die Polizei ist eine Einrichtung des. Landes.

(2)Behörden der Polizei sind

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§ 2