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Gliederung
Gliederung
Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein
Sechster Teil — Gemeindewirtschaft
(§§
75
-
119
)
2. Abschnitt — Sondervermögen, Treuhandvermögen
(§§
96
-
100
)
§ 100 (aufgehoben)
-
§ 99
100
§ 101