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  1. Landesbeamtengesetz
  2. Zweiter Teil — Beamtenverhältnis (§§ 6 - 13)

§ 10 Ernennung beim Wechsel der Laufbahngruppe

Einer Ernennung bedarf es neben den in § 8 Abs. 1 BeamtStG aufgeführten Fällen zur Verleihung eines anderen Amtes mit anderer Amtsbezeichnung beim Wechsel der Laufbahngruppe.

§ 9
10
§ 11