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Gliederung
Gliederung
Zivilprozessordnung
Buch 1 — Allgemeine Vorschriften
(§§
1
-
252
)
Abschnitt 2 — Parteien
(§§
50
-
127
)
Titel 1 — Parteifähigkeit; Prozessfähigkeit
(§§
50
-
58
)
§ 50 Parteifähigkeit
Parteifähig ist, wer rechtsfähig ist.
§ 49
50
§ 51