paragraphen.online
Suchen...
Anzeigewechsel
Anmelden
Gliederung
Gliederung
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
Teil 3 — Verfahrensvorschriften
(§§
43
-
45
)
§ 45 Fristen der Anfechtungsklage
Die §§ 233 bis 238 der Zivilprozessordnung gelten entsprechend.
§ 44
45
§ 46