paragraphen.online

  1. Gesetz über den Versorgungsausgleich
  2. Teil 2 — Wertermittlung (§§ 39 - 47)
  3. Kapitel 1 — Allgemeine Wertermittlungsvorschriften (§§ 39 - 42)

§ 42 Bewertung nach Billigkeit

Führt weder die unmittelbare Bewertung noch die zeitratierliche Bewertung zu einem Ergebnis, das dem Grundsatz der Halbteilung entspricht, so ist der Wert nach billigem Ermessen zu ermitteln.

§ 41
42
§ 43