§

  1. Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen
  2. Abschnitt 3 — Verfahrensvorschriften (§§ 5 - 12a)
  3. Unterabschnitt 1 — Allgemeine Vorschriften (§§ 5 - 7)

§ 5 Anwendung der Zivilprozessordnung und anderer Vorschriften

Auf das Verfahren sind die Vorschriften der Zivilprozessordnung und § 12 Absatz 1, 3 und 4, § 13 Absatz 1 bis 3 und 5 sowie § 13a des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb anzuwenden, soweit sich aus diesem Gesetz nicht etwas anderes ergibt.

§ 4f
5
§ 5a