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Gliederung
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Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen
Teil 7 — Geographische Herkunftsangaben
(§§
126
-
139
)
Abschnitt 1 — Schutz geographischer Herkunftsangaben
(§§
126
-
129
)
§ 129 Verjährung
Ansprüche nach § 128 verjähren gemäß § 20.
§ 128
129
§ 130