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  1. Jugendgerichtsgesetz
  2. Zweiter Teil — Jugendliche (§§ 3 - 104)
  3. Zweites Hauptstück — Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren (§§ 33 - 81a)
  4. Dritter Abschnitt — Jugendstrafverfahren (§§ 43 - 81a)
  5. Vierter Unterabschnitt — Verfahren bei Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung (§§ 57 - 61b)

§ 58 Weitere Entscheidungen

(1)Der Beschluß ist zu begründen.

(2)Der Richter leitet auch die Vollstreckung der vorläufigen Maßnahmen nach § 453c der Strafprozeßordnung.

(3)§ 42 Abs. 3 Satz 2 gilt entsprechend.

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§ 59