paragraphen.online
Suchen...
Anzeigewechsel
Anmelden
Gliederung
Gliederung
Jugendgerichtsgesetz
Zweiter Teil — Jugendliche
(§§
3
-
104
)
Erstes Hauptstück — Verfehlungen Jugendlicher und ihre Folgen
(§§
3
-
32
)
Fünfter Abschnitt — Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung
(§§
20
-
26a
)
§ 26a Erlaß der Jugendstrafe
§ 26 Abs. 3 Satz 1 ist anzuwenden.
§ 26
26a
§ 27