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  1. Jugendgerichtsgesetz
  2. Zweiter Teil — Jugendliche (§§ 3 - 104)
  3. Erstes Hauptstück — Verfehlungen Jugendlicher und ihre Folgen (§§ 3 - 32)
  4. Fünfter Abschnitt — Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung (§§ 20 - 26a)

§ 26a Erlaß der Jugendstrafe

§ 26 Abs. 3 Satz 1 ist anzuwenden.

§ 26
26a
§ 27