§ 1578b Herabsetzung und zeitliche Begrenzung des Unterhalts wegen Unbilligkeit
(1)Nachteile im Sinne des Satzes 2 können sich vor allem aus der Dauer der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes sowie aus der Gestaltung von Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit während der Ehe ergeben.
(2)Absatz 1 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.
(3)Herabsetzung und zeitliche Begrenzung des Unterhaltsanspruchs können miteinander verbunden werden.