§ 1190 Höchstbetragshypothek
(1)Der Höchstbetrag muss in das Grundbuch eingetragen werden.
(2)Ist die Forderung verzinslich, so werden die Zinsen in den Höchstbetrag eingerechnet.
(3)Die Hypothek gilt als Sicherungshypothek, auch wenn sie im Grundbuch nicht als solche bezeichnet ist.
(4)Wird sie nach diesen Vorschriften übertragen, so ist der Übergang der Hypothek ausgeschlossen.