§

  1. Bewertungsgesetz
  2. Zweiter Teil — Besondere Bewertungsvorschriften (§§ 17 - 263)
  3. Sechster Abschnitt — Vorschriften für die Bewertung von Grundbesitz, von nicht notierten Anteilen an Kapitalgesellschaften und von Betriebsvermögen für die Erbschaftsteuer ab 1. Januar 2009 (§§ 157 - 203)
  4. B. — Land- und forstwirtschaftliches Vermögen (§§ 158 - 175)
  5. II. — Besonderer Teil (§§ 169 - 175)
  6. e) — Übrige land- und forstwirtschaftliche Nutzungen

§ 175 Übrige land- und forstwirtschaftliche Nutzungen

(1)Zu den übrigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen gehören

(2)Zu den sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen gehören insbesondere

§ 174
175
§ 176