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  1. Baugesetzbuch
  2. Erstes Kapitel — Allgemeines Städtebaurecht (§§ 1 - 135c)
  3. Vierter Teil — Bodenordnung (§§ 45 - 84)
  4. Zweiter Abschnitt — Vereinfachte Umlegung (§§ 80 - 84)

§ 83 Bekanntmachung und Rechtswirkungen der vereinfachten Umlegung

(1)§ 71 Absatz 2 über die vorzeitige Inkraftsetzung ist entsprechend anzuwenden.

(2)§ 72 Absatz 2 über die Vollziehung ist entsprechend anzuwenden.

(3)Satz 1 Halbsatz 1 und Satz 3 gelten nur, soweit sich nicht aus einer Regelung nach § 80 Absatz 4 etwas anderes ergibt.

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§ 84