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  1. Baugesetzbuch
  2. Erstes Kapitel — Allgemeines Städtebaurecht (§§ 1 - 135c)
  3. Vierter Teil — Bodenordnung (§§ 45 - 84)
  4. Erster Abschnitt — Umlegung (§§ 45 - 79)

§ 60 Abfindung und Ausgleich für bauliche Anlagen, Anpflanzungen und sonstige Einrichtungen

Die Vorschriften über die Entschädigung im Zweiten Abschnitt des Fünften Teils sind entsprechend anzuwenden.


Referenzierte Normen:
12
§ 59
60
§ 61