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  1. Baugesetzbuch
  2. Erstes Kapitel — Allgemeines Städtebaurecht (§§ 1 - 135c)
  3. Vierter Teil — Bodenordnung (§§ 45 - 84)
  4. Erster Abschnitt — Umlegung (§§ 45 - 79)

§ 57 Verteilung nach Werten

Unterschiede zwischen den so ermittelten Verkehrswerten sind in Geld auszugleichen.


Referenzierte Normen:
12
§ 56
57
§ 58