paragraphen.online

  1. Baugesetzbuch
  2. Zweites Kapitel — Besonderes Städtebaurecht (§§ 136 - 191)
  3. Erster Teil — Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen (§§ 136 - 164b)
  4. Zweiter Abschnitt — Vorbereitung und Durchführung (§§ 140 - 151)

§ 147 Ordnungsmaßnahmen

Durch die Sanierung bedingte Erschließungsanlagen einschließlich Ersatzanlagen können außerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets liegen.

1.die Bodenordnung einschließlich des Erwerbs von Grundstücken,

2.der Umzug von Bewohnern und Betrieben,

3.die Freilegung von Grundstücken,

4.die Herstellung und Änderung von Erschließungsanlagen sowie

5.sonstige Maßnahmen, die notwendig sind, damit die Baumaßnahmen durchgeführt werden können.

§ 146
147
§ 148