§ 140 Vorbereitung
Die Vorbereitung der Sanierung ist Aufgabe der Gemeinde; sie umfasst
1.die vorbereitenden Untersuchungen,
2.die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets,
3.die Bestimmung der Ziele und Zwecke der Sanierung,
4.die städtebauliche Planung; hierzu gehört auch die Bauleitplanung oder eine Rahmenplanung, soweit sie für die Sanierung erforderlich ist,
5.die Erörterung der beabsichtigten Sanierung,
6.die Erarbeitung und Fortschreibung des Sozialplans,
7.einzelne Ordnungs- und Baumaßnahmen, die vor einer förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets durchgeführt werden.