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  1. Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet
  2. Kapitel 7 — Verfahrensvorschriften (§§ 71 - 91g)
  3. Abschnitt 3 — Verwaltungsverfahren (§§ 77 - 85a)

§ 85 Berechnung von Aufenthaltszeiten

Unterbrechungen der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts bis zu einem Jahr können außer Betracht bleiben.

§ 84
85
§ 85a