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  1. Arbeitsgerichtsgesetz
  2. Dritter Teil — Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen (§§ 46 - 100)
  3. Erster Abschnitt — Urteilsverfahren (§§ 46 - 79)
  4. Erster Unterabschnitt — Erster Rechtszug (§§ 46 - 63)

§ 53 Befugnisse des Vorsitzenden und der ehrenamtlichen Richter

(1)Entsprechendes gilt für Amtshandlungen auf Grund eines Rechtshilfeersuchens.

(2)Im übrigen gelten für die Befugnisse des Vorsitzenden und der ehrenamtlichen Richter die Vorschriften der Zivilprozeßordnung über das landgerichtliche Verfahren entsprechend.


Referenzierte Normen:
6472
§ 52
53
§ 54