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  1. Landesverordnung über die Kosten im Vollzugs- und Vollstreckungsverfahren
  2. Abschnitt 1 — Gebühren im Vollzugsverfahren (§§ 1 - 11)

§ 9 Antrag auf Vollstreckung der Ersatzzwangshaft

Die Gebühr für den Antrag auf Vollstreckung der Ersatzzwangshaft beträgt 16,50 Euro.

§ 8
9
§ 10