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Gliederung
Gliederung
Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein
Fünfter Teil — Verwaltung der Gemeinde
(§§
27
-
74
)
3. Abschnitt — Leitung der Gemeindeverwaltung
(§§
48
-
74
)
Unterabschnitt 1 — Bürgermeisterverfassung
(§§
48
-
58
)
B. Hauptamtliche Bürgermeisterin, hauptamtlicher Bürgermeister
(§§
55
-
58
)
§ 57b Wahlverfahren
Die Einzelheiten des Wahlverfahrens regelt das Gemeinde- und Kreiswahlgesetz.
§ 57a
57b
§ 57c