paragraphen.online

  1. Bezirksverwaltungsgesetz
  2. Teil 2 — Bezirksversammlung (§§ 3 - 31)
  3. Abschnitt 1 — Die Bezirksversammlung und ihre Mitglieder (§§ 3 - 7)

§ 5 Ausschluss

Die Bezirksversammlung kann ein Mitglied ausschließen, wenn es Der Beschluss bedarf der Zustimmung von drei Vierteln der Mitglieder.

§ 4
5
§ 6