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  1. Gesetz über den Wertpapierhandel
  2. Abschnitt 7 — Notwendige Informationen für die Wahrnehmung von Rechten aus Wertpapieren (§§ 48 - 52)

§ 52 Ausschluss der Anfechtung

Die Anfechtung eines Hauptversammlungsbeschlusses kann nicht auf eine Verletzung der Vorschriften dieses Abschnitts gestützt werden.

§ 51
52
§ 53