paragraphen.online
Suchen...
Anzeigewechsel
Anmelden
Gliederung
Gliederung
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts
Kapitel 3 — Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen
(§§
50
-
95
)
Abschnitt 6 — Hochwasserschutz
(§§
72
-
81
)
§ 72 Hochwasser
Davon ausgenommen sind Überschwemmungen aus Abwasseranlagen.
§ 71a
72
§ 73