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  1. Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen - (Artikel 1 des Gesetzes v. 23. Dezember 2016, BGBl. I S. 3234)
  2. Teil 1 — Regelungen für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen (§§ 1 - 89)
  3. Kapitel 9 — Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (§§ 42 - 48)

§ 42 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

(1)Zur medizinischen Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohter Menschen werden die erforderlichen Leistungen erbracht, um

(2)Leistungen zur medizinischen Rehabilitation umfassen insbesondere

(3)Bestandteil der Leistungen nach Absatz 1 sind auch medizinische, psychologische und pädagogische Hilfen, soweit diese Leistungen im Einzelfall erforderlich sind, um die in Absatz 1 genannten Ziele zu erreichen. Solche Leistungen sind insbesondere

§ 41
42
§ 43