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Gliederung
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Patentgesetz
Dritter Abschnitt — Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt
(§§
34
-
64
)
§ 54
Auf die Einsicht in das besondere Register ist § 31 Abs. 5 Satz 1 entsprechend anzuwenden.
§ 53
54
§ 55