§

  1. Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen
  2. Teil 2 — Voraussetzungen; Inhalt und Schranken des Schutzes von Marken und geschäftlichen Bezeichnungen; weitere Zeichen; Übertragung und Lizenz (§§ 3 - 31)
  3. Abschnitt 2 — Voraussetzungen für den Schutz von Marken durch Eintragung (§§ 7 - 13)

§ 7 Inhaberschaft

Inhaber von eingetragenen und angemeldeten Marken können sein:

§ 6a
7
§ 8