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Gliederung
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Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen
Teil 2 — Voraussetzungen; Inhalt und Schranken des Schutzes von Marken und geschäftlichen Bezeichnungen; weitere Zeichen; Übertragung und Lizenz
(§§
3
-
31
)
Abschnitt 2 — Voraussetzungen für den Schutz von Marken durch Eintragung
(§§
7
-
13
)
§ 7 Inhaberschaft
Inhaber von eingetragenen und angemeldeten Marken können sein:
§ 6a
7
§ 8