§ 1 Geschützte Marken und sonstige Kennzeichen
Nach diesem Gesetz werden geschützt:
1.Marken,
2.geschäftliche Bezeichnungen,
3.geographische Herkunftsangaben.
Nach diesem Gesetz werden geschützt:
1.Marken,
2.geschäftliche Bezeichnungen,
3.geographische Herkunftsangaben.