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Gliederung
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Gesetz über das Kreditwesen
Dritter Abschnitt — Vorschriften über die Beaufsichtigung der Institute
(§§
32
-
51
)
4a. — Maßnahmen gegenüber Kreditinstituten bei Gefahren für die Stabilität des Finanzsystems
(§§
48a-48s
-
48u
)
§§ 48a bis 48s (weggefallen)
-
§ 48
48a-48s
§ 48t