§ 77h Verwendung von übermittelten personenbezogenen Daten
(1)§ 77d Absatz 4 gilt entsprechend.
(2)Bedingungen für die Verwendung der personenbezogenen Daten, auf die die übermittelnde Stelle hingewiesen hat, sind zu beachten.
(3)Werden personenbezogene Daten ohne Ersuchen übermittelt, prüft die empfangende Stelle unverzüglich, ob die Daten für den Zweck, für den sie übermittelt wurden, benötigt werden.