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Gliederung
Gliederung
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
Siebenter Teil — Gemeinsame Vorschriften
(§§
73
-
77h
)
Abschnitt 1 — Allgemeine Regelungen
(§§
73
-
77b
)
§ 76 Gegenseitigkeitszusicherung
§ 74 Abs. 1 gilt entsprechend.
§ 75
76
§ 77