paragraphen.online
Suchen...
Anzeigewechsel
Anmelden
Gliederung
Gliederung
Insolvenzordnung
Sechster Teil — Insolvenzplan
(§§
217
-
269
)
Zweiter Abschnitt — Annahme und Bestätigung des Plans
(§§
235
-
253
)
§ 236 Verbindung mit dem Prüfungstermin
Beide Termine können jedoch verbunden werden.
§ 235
236
§ 237