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  1. Insolvenzordnung
  2. Dritter Teil — Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§§ 80 - 147)
  3. Dritter Abschnitt — Insolvenzanfechtung (§§ 129 - 147)

§ 139 Berechnung der Fristen vor dem Eröffnungsantrag

(1)Fehlt ein solcher Tag, so beginnt die Frist mit dem Anfang des folgenden Tages.

(2)Ein rechtskräftig abgewiesener Antrag wird nur berücksichtigt, wenn er mangels Masse abgewiesen worden ist.

§ 138
139
§ 140