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  1. Handelsgesetzbuch
  2. Drittes Buch — Handelsbücher (§§ 238 - 342r)
  3. Erster Abschnitt — Vorschriften für alle Kaufleute (§§ 238 - 263)
  4. Zweiter Unterabschnitt — Eröffnungsbilanz. Jahresabschluß (§§ 242 - 256a)
  5. Erster Titel — Allgemeine Vorschriften (§§ 242 - 245)

§ 245 Unterzeichnung

Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, so haben sie alle zu unterzeichnen.

§ 244
245
§ 246